Гранти ЄС
Європейський Союз розробив різні грантові програми, які підтримують проекти фінансовими засобами у тематичних сферах цифровізацію, енергетика, мобільність та освітa.
Ми компетентно та оперативно інформуємо про національні та європейські гранти, як, наприклад, про Європейський фонд регіонального розвитку (EFRE), Європейський соціальний фонд (ESF), підтримку середніх та малих підприємств та підтримку у рамках програми завдань “Покращення аграрної структури та охорони узбережжя” та про їхні можливості й обмеження. Користайте з наших консультацій та допомоги під час вибору гранту та подачі заявки у рамках Ваших проектів для регіонального розвитку. Ми надаємо конкретну підтримку для правильного управління цими коштами.
Нижче Ви знайдете інформацію про окремі грантові програми на рівні Європейського Союзу:
INTERREG
Unter INTERREG kann Regionalentwicklung gezielt und mit europäischen Partnern vorangebracht werden. Das INTERREG Programm war ursprünglich eine Initiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), welche auf die Förderung der Zusammenarbeit von EU-Mitgliedstaaten mit Nicht-EU-Ländern zielte. In der aktuellen Förderperiode (2014-2020) steht das Programm unter der Leitlinie „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (ETZ) und hat ein Gesamtbudget von 10,2 Mrd. Euro.
Laut Europäischer Union ist es das allgemeine Ziel „[…] dafür zu sorgen, dass nationale Grenzen kein Hindernis für eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raumes sind.“ Zu diesem allgemeinen Ziel gesellen sich, in der europäischen Strukturpolitik, die Stärkung der Konvergenz im europäischen Raum und die Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.
Regionale Entwicklung im Rahmen von INTERREG findet in drei Ausrichtungen statt:
INTERREG V A: Grenzübergreifende Zusammenarbeit
INTERREG V B: Transnationale Zusammenarbeit
INTERREG V Europe: Interregionale Zusammenarbeit
In allen Ausrichtungen arbeiten Partner aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichem professionellen Background an einem gemeinsamen Thema. Dabei können sich kleine Gemeinden ebenso beteiligen wie nationale Ministerien, Hochschulen, NGOs oder (in Einzelfällen) Unternehmen. Die Zusammenarbeit in den Programmlinien A und B findet innerhalb definierter Kooperationsräume statt. Eine detaillierte Darstellung dieser Räume finden Sie hier.
INTERREG Europe hingegen ist nicht räumlich beschränkt. Vorgesehen sind gemeinsame Projekte zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden aus ganz Europa. Der Projektzeitraum soll möglichst zwischen 3-5 Jahren betragen. In der Förderperiode 2014-20 können für die folgenden vier Themenschwerpunkte Projektideen eingereicht werden:
- Forschung und Innovation,
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen,
- Emissionsarme Wirtschaft,
- Umwelt und Ressourceneffizienz.
Die atene KOM GmbH arbeitet seit vielen Jahren in INTERREG Projekten – wir entwickeln Ideen für die Zusammenarbeit, arbeiten Themenvorschläge aus, erstellen Anträge mit allen inhaltlichen und technischen Details, stellen die Partnerschaften zusammen und übernehmen die Umsetzung der Projekte in Gänze oder in Teilen. Dazu gehören zum Beispiel das Finanzmanagement, die interne und externe Kommunikation und Darstellung der Projekte, die Koordination der inhaltlichen Arbeiten, die Organisation von Treffen in unterschiedlichem Rahmen, das Verfassen der Berichte an die Programmsekretariate usw. Die Aufgaben sind vielfältig, aber mit einer sauberen Struktur und dem nötigen Werkzeug wird jedes Projekt ein Erfolg!
Weitere Informationen zum deutschen Programmraum finden Sie in unseren INTERREG B-Infoblättern im Downloadbereich.
Kreatives Europa: Europas Förderprogramm für Kultur und den kreativen Sektor 2014-2020
Kreatives Europa ist das neue EU-Förderprogramm, welches das europäische Kino sowie den Kultur- und Kreativsektor unterstützt und somit zu Beschäftigung und Wachstum beitragen soll. Kreatives Europa ersetzt die alten Programme MEDIA, MEDIA Mundus und Kultur mit einem um 9% erhöhten Budget: 1,46 Mrd. Euro stehen für die nächsten sieben Jahre zur Verfügung um Künstler, Kulturschaffende und Organisationen in den Bereichen darstellende Kunst, bildende Kunst, Verlagswesen, Film, Fernsehen, Musik, interdisziplinäre Kunst, Kulturerbe und Videospiele zu unterstützen. Die Förderung soll diesen Gruppen ermöglichen, sich europaweit zu betätigen, neue Zielgruppen zu erreichen sowie neue Fähigkeiten für das digitale Zeitalter zu entwickeln. Durch das Öffnen europäischer kultureller Werke für neue Zielgruppen und andere Staaten sollen das kulturelle Erbe sowie die kulturelle Vielfalt erhalten werden.
Ziele
Kreatives Europa verfolgt die folgenden Ziele:
- Künstler/innen und Kulturschaffende sollen ihre internationalen Kompetenzen gezielt stärken;
- Transnationale Kulturprojekte innerhalb und außerhalb Europas sollen mehr Förderung erhalten;
- Der audiovisuelle und kreative Sektor in der EU sollen von Unterstützung profitieren, die den speziellen Anforderungen der Branche gerecht wird;
- Die einfache Finanzierung von Kulturprojekten soll durch ein finanzielles Garantieinstrument möglich werden;
- Die Bankenkompetenz der Kultur- und Kreativbranche soll entwickelt werden;
- Die Wettbewerbsfähigkeit, aber auch sprachliche und kulturelle Vielfalt von Film und Kultur in Europa sollen gefördert werden.
Inhalte und Prioritäten
Kreatives Europa beinhaltet die zwei Unterprogramme MEDIA und Kultur sowie einen sektorübergreifenden Aktionsbereich.
Im Unterprogramm MEDIA werden die Entwicklung, die Verbreitung sowie die Förderung; von audiovisuellen Arbeiten unterstützt. Dadurch sollen europäische audiovisuelle Produktionen Eingang in den europäischen und internationalen Markt finden. Auch Aus- und Weiterbildungssysteme mit einer globalen Dimension sollen gefördert werden.
Das Unterprogramm Kultur hilft Kultur- und Kreativakteuren sowie Organisationen, europaweit aktiv zu werden und ihre Werke länderübergreifend zu verbreiten. Dazu zählt auch die Förderung von Mobilität. Akteuren der Kultur- und Kreativbranche soll ermöglicht werden, international zu arbeiten und ihre Aktivitäten auf die EU und darüber hinaus auszuweiten. Zu den geförderten Maßnahmen zählen Kooperationsprojekte, Literaturübersetzungen, Netzwerke und Plattformen.
Wer kann teilnehmen?
An dem Programm teilnehmen können:
- alle 28 Mitgliedstaaten,
- die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), sofern sie spezifische Konditionen erfüllen,
- die EU Beitrittskandidaten und die potenziellen Beitrittskandidaten (Montenegro, Serbien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei, Albanien, Bosnien Herzegowina, Kosovo),
- die EU-Nachbarländer (Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien, Ukraine, Algerien, Ägypten, Marokko, Tunesien, Jordanien, Libanon, Libyen, Palästina, Syrien, Israel)
Für das Jahr 2015 erfüllen die folgenden Länder die Voraussetzungen und können somit an dem Programm teilnehmen:
- Alle 28 Mitgliedstaaten
- Island, Norwegen
- die EU Beitrittskandidaten und die potenziellen Beitrittskandidaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und die Türkei
- die EU Nachbarsländer Georgien und Moldawien
Nicht-EU-Staaten können über eine kostenpflichtige „Eintrittskarte“ teilnehmen, deren Höhe sich an dem jeweiligen Brutto-Inlandsprodukt und dem Programmbudget orientiert. Einzelpersonen können sich nicht am Programm beteiligen, sie haben jedoch die Möglichkeit Fördermittel durch Projekte zu erhalten, die von Organisationen eingereicht werden. Auf diese Weise sollen bis zu 250.000 Künstler erreicht werden. Dies dient der Kosteneffizienz und soll eine dauerhafte Wirkung erzielen.
Förderquoten
Die Förderquote ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich, beträgt jedoch maximal 80%. Zusätzlich zu der Unterstützung in Form von Zuschüssen wird es die sogenannte Bürgschaftsgarantie geben, die kleinen Kultur- und Kreativunternehmen Zugang zu Bankdarlehen in Höhe von bis zu 750 Mio. € eröffnet.
Projektaufrufe
Aktuelle Projektaufrufe finden Sie hier!
Links
EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)
Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) ist ein direkt von der Kommission verwaltetes EU-Finanzierungsinstrument. Es dient der Unterstützung von Beschäftigung, Sozialpolitik und Arbeitskräftemobilität in der EU. Das Programm fasst drei zuvor separat bestehende europäische Förderinstrumente zusammen: PROGRESS; EURES und Progress Mikrofinanzierung.
Die Hauptprogrammziele sind:
- Förderung eines hohen Niveaus hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung,
- Gewährleistung eines angemessenen und fairen sozialen Schutzes,
- Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Themen und Prioritäten
PROGRESS in EaSI
Progress fördert Maßnahmen zur Entwicklung europäischer Politikansätze im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung und Durchführung politischer Reformen. Das Programm zielt darauf ab, zur Umsetzung der Strategie Europa 2020, einschließlich der Kernziele, integrierten Leitlinien und Leitinitiativen beizutragen. Innerhalb der PROGRESS-Achse werden auch in der neuen Förderperiode drei Bereiche unterstützt:
- Beschäftigung, insbesondere zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: min. 20% des Budgets;
- Sozialschutz, soziale Eingliederung und die Verringerung und Vermeidung von Armut: min. 50% des Budgets;
- Arbeitsbedingungen: min. 10% des Budgets.
Aus Gründen der Flexibilität kann eine Kombination der drei Politikbereiche mit bis zu 20% des Budgets gefördert werden.
EURES in EaSI
Das europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen EURES trägt zur Verwirklichung eines funktionierenden europäischen Arbeitsmarktes bei. Über 900 EURES-Akteure beraten, informieren und vermitteln Arbeitskräfte, die eine Arbeit in einem anderen EU-Land aufnehmen wollen. Gleichermaßen beraten sie Arbeitgeber, die grenzüberschreitend rekrutieren möchten und vermitteln geeignete Arbeitsuchende. Umfassende Informationen zur beruflichen Mobilität sowie Jobangebote können über das elektronische EURES-Portal abgerufen werden. Darüber hinaus bietet die Europäische Kommission gezielte Programme zur Unterstützung der Mobilität von Arbeitskräften an. Diese Maßnahmen auf europäischer Ebene werden durch Leistungen der Mitgliedstaaten ergänzt.
EURES verfügt über Mittel von etwa 160 Mio. EUR (18% des EaSI-Gesamtbudgets).
Davon werden 32% für die Transparenz der offenen Stellen, mind. 30 % für die Entwicklung von Dienstleistungen für die Rekrutierung und Vermittlung von Arbeitnehmern und mind. 18% für grenzüberschreitende Partnerschaften verwendet. Der Rest steht für Querschnittsvorhaben zur Verfügung.
Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum
Das Programm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum unterstützt Mikrokreditanbieter und-institute, die finanzielle Unterstützungen für sozial schwache Gruppen und Kleinstunternehmen gewähren. Außerdem wird die Entwicklung des Markts für Sozialunternehmen gefördert und Sozialunternehmen der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert. Mit diesen Maßnahmen sollen Benachteiligungen beim Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt ausgeglichen werden. Das Programm unterstützt Personen auf dem Weg in die Selbstständigkeit und Kleinstunternehmen sowohl in der Gründungs- als auch Aufbauphase. Ein Förderschwerpunkt liegt im Aufbau der institutionellen Kapazitäten von Mikrokreditanbietern .
Dem Programm stehen Mittel von rund 200 Mio. EUR (21% des EaSI-Gesamtbudgets) zur Verfügung.
Programmübergreifende Aspekte
Bei der Verfolgung der Ziele des EaSI Programms wird sozial schwachen Gruppen, wie etwa jungen Menschen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Außerdem fördert das Programm die Gleichstellung von Frauen und Männern und bekämpft jegliche Form der Diskriminierung.
Das Programm ergänzt und unterstützt die Instrumente und Aktivitäten, die im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds durchgeführt werden.
Wer kann teilnehmen?
Wie kann man teilnehmen?
Aktuell gibt es einige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Weitere Informationen über die bisherigen oder zukünftigen Fördermöglichkeiten sind unter folgenden Links verfügbar:
PROGRESS und EURES
Ausschreibungen
Projektaufrufe
Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum
Liste der Mikrokreditanbieter pro Land
Förderquoten
Links
CEF - Die Connecting Europe Facility - Investitionen in Transport, Energie und digitale Netze
Die Connecting Europe Facility (CEF) soll gezielte Investitionen in wichtige Infrastrukturen ermöglichen und somit einen Beitrag leisten, um die Lücken in den europäischen Verkehrs- und Energietrassen und digitalen Netzen zu schließen.
Das CEF Budget
Es sind rund 33 Mrd. Euro für Umsetzung der Connecting Europe Facility in der Förderperiode 2014-20 vorgesehen. Dabei entfallen auf den Bereich Energie ca. 5,9 Mrd. Euro, auf den Transport ca. 26 Mrd. Euro und auf die digitalen Netze ca. 1,1 Mrd. Euro. Die Verordnung zur Etablierung der Connecting Europe Facility wurde am 11. Dezember 2013 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Finanzierung in CEF
CEF Investitionen zielen auch darauf ab, als Katalysator für weitere Förderungen durch den privaten Sektor oder andere Akteure des öffentlichen Bereichs zu wirken. Dies soll vor allem durch Risikobeteiligungsinstrumente, wie besondere Kreditabkommen, Garantien und Beteiligungen erreicht werden. Diese Instrumente sollen die Kreditwürdigkeit der Infrastrukturprojekte steigern und ihr Risiko minimieren. Das Ziel besteht darin, Alternativen zu traditioneller Zuschussfinanzierung zu schaffen und Finanzlücken für strategische Infrastrukturinvestitionen zu schließen.
Das für CEF angesetzte Budget lässt sich grob in drei Verwendungszwecke unterteilen: Fördermittel für Projekte aus den Calls, innovative Finanzierungsinstrumente und die eigene Verwaltung.
Der größte Teil des CEF-Budgets soll für Förderprojekte zur Verfügung stehen, die sich im Rahmen der regelmäßigen Aufrufe (Calls) für eine Förderung bewerben.
Innovative Finanzierungsinstrumente stellen z.B. Sicherheiten (wie Bürgschaften) oder auch EU-Projektanleihen dar. Die Europäische Kommission arbeitet dabei eng mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderen Finanzeinrichtungen zusammen, um das Interesse der Kapitalmarktinvestoren in Langzeitinvestitionen mit stabilen Zinsen zu nutzen.
Die “Europe 2020 Project Bond Initiative”, für welche bereits 2012 eine Pilotphase gestartet wurde, soll dabei das Hauptinstrument der EU für individuelle Infrastrukturprojekte werden: Investoren aus dem privaten Sektor, wie Versicherungsunternehmen und Pensionskassen, sollen dabei besonders im Mittelpunkt stehen.
Schließlich ist auch ein Teil des CEF Budgets für die eigene Verwaltung vorgesehen, um beispielsweise die Unterstützung durch eine Exekutivagentur zu gewährleisten.
Kombination mit anderen EU-Förderprogrammen
Die Europäische Kommission hat dafür gesorgt, dass Ergänzungen mit Förderungen aus anderen EU-Programmen genutzt und Überschneidungen vermieden werden.
So wird die Umsetzung von CEF zusammen mit der Umsetzung von HORIZON 2020 und den Kohäsions- und Strukturfonds koordiniert, da dort auch Teile des Budgets für Bereiche wie IKT, Energie und Transport vorgesehen sind.
Die Kohärenz mit HORIZON 2020 soll dafür sorgen, dass die Forschungs- und Innovationsketten, die in der Infrastruktur zum Einsatz kommen, nicht unterbrochen werden.
Die Koordination zwischen der EU-Politik für transeuropäische Netze (TEN) und der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion wird vorwiegend im Kontext der inhaltlichen und organisatorischen Festlegung der Instrumente der Kohäsionspolitik erfolgen (Gemeinsamer Strategischer Rahmen, Partnerabkommen, operationelle Programme).
Strukturfonds werden dabei beispielsweise Breitband-Roll-Out-Projekte fördern, wo ganz klar kein Business Case vorhanden ist, während innerhalb der CEF eher spezifische Programme durch niedrigere Zinsen und längere Kreditlaufzeiten wirtschaftlich rentabel gemacht werden.
Im Bereich des Transports wird sich die CEF-Initiative eher auf europäische, global relevante Projekte konzentrieren, während mit den EU-Strukturfonds kleinere, regionale, grenzübergreifende aber auch transnationale Projekte mit unmittelbar regional und national relevanten Auswirkungen gefördert werden.
Wie wird die Connecting Europe Facility funktionieren?
Die CEF-Mittel werden zentral verwaltet, d.h. die Programmierung, die Auswahl der Projekte, die Verteilung der Mittel und die Kontrolle erfolgen direkt durch die Europäische Kommission.
Bei der Verwaltung der Fördermittel für die Projekte innerhalb der Projektaufrufe (nicht rückzahlbare finanzielle Zuschüsse), welche den Großteil des CEF Budgets ausmachen, wird die Kommission von der neu gegründeten Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) unterstützt.
Calls
Der Großteil der Projekte wird mit Hilfe von Projektaufrufen ausgewählt werden. Diese Projektaufrufe werden regelmäßig sowohl für das Jahres- als auch für das Mehrjahresarbeitsprogramm veröffentlicht.
Die Evaluierung der Projektanträge wird durch externe Experten auf der Basis von klar festgelegten Kriterien erfolgen (Projektqualität, -reife und -relevanz). Der Evaluierungsprozess wird auf zwei Schlüsselprinzipien basieren: gerechte Behandlung (gleiche Kriterien für alle) und Transparenz (Feedback über die Evaluierung an die Antragsteller).
Es ist zudem ein striktes Monitoring vorgesehen, welches nach dem Prinzip „use-it-or-lose-it“ funktioniert, sodass Mittel, die nicht in der vorgesehen Zeit für das vorgesehen Projekt verwendet werden, zurück in das CEF Budget fließen und für andere Projekte zur Verfügung stehen.
Lesen Sie weiter: Die Sektoren und Themen in CEF
CEF - Die Sektoren und Themen in CEF
CEF umfasst drei thematische Schwerpunkte: Energie, digitale Netze und Transport.
Energie
Im Energiesektor sollen als Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU bis 2020 5,9 Mrd. Euro in die transeuropäische Infrastruktur investiert werden. Darüber hinaus können mit Hilfe der Fazilität Finanzierungslücken geschlossen und Engpässe in den Netzen beseitigt werden. Der Energiebinnenmarkt wird sich durch eine bessere Vernetzung weiterentwickeln, was die Versorgungssicherheit erhöhen wird und Möglichkeiten für einen kosteneffizienteren Transport erneuerbarer Energie durch die EU eröffnet. Bürger wie auch Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass jederzeit Energie zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung steht. Das Geld aus „Connecting Europe“ wird als Hebel zur Erschließung weiterer privater und öffentlicher Finanzierungsquellen dienen.
In der Verordnung ist der Ausbau in den folgenden Infrastrukturkorridore als vorrangig im Bereich Energie klassifiziert worden:
- Offshore-Netz nördliche Meere („NSOG“, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich)
- Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa („NSI West Electricity“, Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich)
- Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Westeuropa („NSI West Gas“, Belgien, Irland, Luxemburg, Frankreich, Deutschland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich)
- Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa („NSI East Electricity“, Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien)
- Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa („NSI East Gas“, Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien)
- Stromverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum („BEMIP Electricity“, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden)
- Gasverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum („BEMIP Gas“, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden)
- Südlicher Gaskorridor („SGC“, Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien)
Die vorrangigen Themenbereiche sind dabei intelligente Netze, Stromautobahnen und ein grenzüberschreitendes CO2-Netz.
Digitale Netze
Aus der Fazilität „Connecting Europe“ sollen ca. 1,1 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen in schnelle und sehr schnelle Breitbandnetze sowie für europaweite digitale Dienste zur Verfügung gestellt werden. Dies soll die Glaubwürdigkeit von Infrastrukturprojekten erhöhen, deren Risiken senken und dadurch Gelder aus anderen privaten und öffentlichen Quellen mobilisieren. Nach vorsichtigen Schätzungen könnten mit den für die Netzinfrastruktur bereitgestellten Finanzmitteln Investitionen von über 50 Mrd. Euro ermöglicht werden.
Mit der Digitalen Agenda für Europa wird angestrebt, bis 2020 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Übertragungsraten von mindestens 30 Megabit pro Sekunde und für mindestens die Hälfte der europäischen Haushalte sogar 100 Megabit pro Sekunde zu erreichen. Dies schließt Vorhaben in städtischen Gebieten, im Umland und auf dem Land ein, um ein ausreichendes Konnektivitätsniveau in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.
Was die digitalen Dienste betrifft, so sind Finanzhilfen zum Aufbau der Infrastrukturen vorgesehen, die für die Einführung von elektronischen Personalausweisen (e-ID), der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge (eProcurement), von elektronischen Patientenakten, eJustice und der elektronischen Zollabwicklung benötigt werden. Hierbei geht es um die Sicherstellung der Interoperabilität und um die Deckung der Kosten des Infrastrukturbetriebs auf europäischer Ebene, die durch die Verknüpfung der Infrastrukturen der Mitgliedstaaten entstehen.
Die horizontalen Prioritäten umfassen Maßnahmen der technischen Unterstützung, wo es sich für die Einführung und Lenkung als erforderlich erweist. Dies schließt unter anderem folgende Bereiche ein:
- die Projekt- und Investitionsplanung,
- Durchführbarkeitsstudien,
- eine Kartierung der europaweiten Breitband-Infrastruktur zur Entwicklung einer laufenden detaillierten Bestandsaufnahme einschlägiger Infrastruktur,
- Analyse von Nutzungsrechten,
- Bewertung des Aufrüstungspotenzials bestehender Einrichtungen.
Zudem soll eine Analyse der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Anpassung an Erfordernisse des Klimaschutzes und des Ausfallschutz erfolgen.
Transport
Im Rahmen von „Connecting Europe“ werden ca. 26 Mrd. Euro in die Modernisierung der europäischen Verkehrsinfrastruktur, die Schaffung fehlender Verkehrsverbindungen und die Beseitigung von Engpässen investiert.
Durch die Konzentration auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wird „Connecting Europe“ die Nachhaltigkeit der Verkehrssysteme in Europa verbessern. Ein weiteres Ziel ist es, dem Verbraucher eine größere Zahl alternativer Verkehrsmittel zur Auswahl zu stellen.
Die Verkehrssysteme in Europa haben sich in den einzelnen Ländern traditionell nach Maßgabe nationaler Erfordernisse entwickelt. Der EU kommt bei der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle zu, wenn es um die Planung, Verwaltung und Finanzierung grenzüberschreitender Projekte geht. Ein intaktes Verkehrsnetz ist für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes von grundlegender Bedeutung und wird die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Die Kommission hat vorgeschlagen, für die wichtigsten grenzüberschreitenden Projekte Korridore einzurichten. Sie schätzt, dass bis zum Jahr 2020 rund 500 Mrd. EUR benötigt werden, um ein echtes europäisches Verkehrsnetz (TEN-T) aufzubauen. Dabei soll auf zwei Ebenen agiert werden: zum einen auf dem sogenannten Kernnetz (core network), welches eine Auswahl der wichtigsten Kerninfrastrukturen umfasst, und zum anderen auf dem die gesamte EU umfassenden Gesamtnetz (comprehensive network). Allein 250 Mrd. EUR werden für die Beseitigung von Engpässen und die Ergänzung fehlender Verbindungen im Kernnetz benötigt.
Grundlagen für die Prioritäten des transeuropäischen Transportnetzwerks (TEN-T) sind:
- Die Entwicklung von Schlüsselverbindungen um bestehende Engpässe zu beseitigen und Hauptrouten zu vervollständigen;
- Infrastrukturentwicklungen um periphere Regionen besser an nationale Netzwerke anzubinden;
- Verbesserung der Interoperabilität von Eisenbahnnetzen;
- Förderung von Langstrecken-, Kurzstrecken-und Binnenschifffahrt;
- Integration von Anbindungen im Zug- und Lufttransport;
- Infrastrukturoptimierungen im Bereich Kapazität und Effizienz, Förderung von Intermodalität sowie die Verbesserung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Netzwerke;
- Integration des Sicherheits- und Umweltgedankens in Planung und Implementierung von Netzwerken;
- Entwicklung nachhaltiger Mobilität von Personen und Gütern.
Die Programmbereiche beinhalten Straßen- und Gleisnetze, Binnengewässer und -häfen, Seehäfen, Meeresautobahnen, Flughäfen, Netzwerke des kombinierten Verkehres, Distributionsmanagement und Informationsnetzwerke, Management des Luftraums sowie Positionierungs- und Navigationsnetzwerke (z.B.Galileo).
Horizont 2020 - Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Seit 2014 gibt es mit Horizont 2020 ein neues Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, das an das 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) anschließt. Mit einer Laufzeit von 2014 bis 2020 und einem Budget von rund 77 Mrd. Euro ist HORIZON 2020 eines der weltweit größten Instrumente zur Förderung von Forschung und Innovation.
Horizont 2020 bündelt alle forschungs- und innovationsrelevanten Förderprogramme der EU. Darunter fallen das 7. Forschungsrahmenprogramm, CIP (Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) und EIT (Europäisches Technologieinstitut). Ziel ist es, die gesamte Innovationskette abzudecken. Über die Grundlagenforschung hinaus liegt die Konzentration auf Anwendung, Innovation und Markterschließung – mit einem besonderen Augenmerk auf die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Für sie soll der Zugang zu europäischen Fördermöglichkeiten erleichtert werden.
Inhalte
Horizont 2020 vereinigt drei strategische Prioritäten:
- Stärkung der wissenschaftlichen Exzellenz in Europa, u.a. durch eine verstärkte Förderung des European Research Council (ERC)
- Sicherung der industriellen Führungsposition in der Innovation und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, u.a. Förderung von Schlüsseltechnologien und Innovationen in KMU
- Beitrag zur Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen, u.a. Gesundheit, Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, saubere und effiziente Energie, intelligenter und sauberer Verkehr etc.
Von FP7 zu Horizont 2020 – was gibt es Neues?
Die FP7-Kooperationsthemen gliedern sich folgendermaßen in die Horizont 2020-Prioritäten ein:
Bereits vorhandene öffentlich-öffentliche und öffentlich-private Partnerschaften können im Rahmen von Horizont 2020 unterstützt werden, sofern sie dessen Ziele verfolgen, die festgelegten Kriterien erfüllen und im Rahmen des siebten Forschungsrahmenprogramms für Forschung und Innovation nachweislich deutliche Fortschritte erzielt haben. Dazu gehören:
- Partnerschaft der Europäischen Länder und Entwicklungsländer für klinische Studien (EDCTP)
- Umgebungsunterstütztes Leben (AAL)
- Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS)
- Eurostars
- Europäisches Metrologie-Forschungsprogramm (EMRP)
- Europäisches Energieforschungsbündnis (EERA)
- Initiative zur Innovativen Medizin (IMI)
- Clean Sky
- Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR)
- Brennstoffzellen und Wasserstoff (FCH)
- Eingebettete Computersysteme (ARTEMIS)
- Nanoelektronik (ENIAC)
- Fabriken der Zukunft
- Energieeffiziente Gebäude
- Europäische Initiative für umweltgerechte Kraftfahrzeuge
- Internet der Zukunft
Vereinfachungen
Das Programm soll in mehrfacher Hinsicht einfacher gestaltet werden.
Eine strukturelle Vereinfachung wird erreicht durch:
- einen einfacheren Programmaufbau, der auf drei strategische Ziele ausgerichtet ist und es den Teilnehmern leichter macht, zu ermitteln, wo Fördermöglichkeiten bestehen
- einheitliche Regeln für die Beteiligung – hinsichtlich Aspekten wie Förderfähigkeit, Bewertung oder Rechte des geistigen Eigentums – für alle Teile von Horizont 2020, wobei Abweichungen nur möglich sind, wenn sie durch besondere spezielle Erfordernisse gerechtfertigt sind
Einfachere Förderregeln, die der Präferenz der interessierten Kreise für die Erstattung tatsächlich entstandener Ausgaben Rechnung tragen, werden Folgendes beinhalten:
- eine vereinfachte Erstattung tatsächlich entstandener direkter Ausgaben mit einer größeren Akzeptanz der üblichen Rechnungslegungsmethoden des Empfängers;
- die Möglichkeit der Berechnung von Personalkosten anhand von Stückkostensätzen (durchschnittliche Personalkosten), auch für KMU-Eigentümer ohne Gehalt;
- die Vereinfachung der Zeiterfassung durch klare und einfache Mindestbedingungen; insbesondere die Abschaffung der Zeiterfassungspflicht für Personal, das ausschließlich für ein Projekt im Rahmen von Horizont 2020 tätig ist ;
- die Ermittlung indirekter Ausgaben durch grundsätzliche Anwendung eines einheitlichen Pauschalsatzes der direkten Ausgaben – wodurch eine bedeutende Fehlerquelle und ein wichtiger Komplexitätsfaktor wegfallen;
- einen einheitlichen Erstattungssatz für sämtliche Teilnehmer und Tätigkeiten desselben Projekts;
- Pauschalbeträge, Preisgelder, ergebnisabhängige Förderung für spezielle Bereiche.
Mit einer überarbeiteten Kontrollstrategie wird ein neues ausgewogenes Verhältnis zwischen Vertrauen und Kontrolle und zwischen dem Eingehen hinnehmbarer Risiken und der Risikovermeidung geschaffen. Dies wird erreicht durch
- eine Ausdehnung des Garantiefonds auf alle im Rahmen von Horizont 2020 durchgeführten Maßnahmen und die Durchführung einer verbindlichen ex-ante-Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit nur bei Koordinatoren;
- eine Verringerung der Anzahl der Prüfbescheinigungen über den Abschluss, indem pro Empfänger lediglich eine solche Bescheinigung am Ende des Projekts verlangt wird;
- eine Verringerung des Prüfaufwands für die Teilnehmer durch eine ex-post-Kontrollstrategie, bei der der Schwerpunkt auf einer risikoabhängigen Kontrolle und der Aufdeckung von Betrugsfällen, dem Konzept einer einzigen Prüfung und der Verringerung der Frist für ex-post-Prüfungen von fünf auf vier Jahren liegt.
Dieses überarbeitete Konzept sollte dazu führen, dass über den gesamten Programmplanungszeitraum höchstens 7 % der Empfänger von Horizont 2020 einer Prüfung unterzogen werden.
Projektpartner
Damit die EU-Fördermittel die größtmögliche Wirkung entfalten können, soll über Horizont 2020 engere Synergien mit nationalen und regionalen Forschungs- und Innovationsprogrammen, beispielweise in Form öffentlich-öffentlicher Partnerschaften, entwickelt werden.
Eine größere Wirkung soll auch erreicht werden, indem Mittel aus Horizont 2020 und Mittel des Privatsektors im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft in Schlüsselbereichen zusammengeführt werden, in denen Forschung und Innovation im weiteren Sinn zu den Wettbewerbszielen Europas und zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen beitragen.
Außerdem ist die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern notwendig, um viele der in Horizont 2020 festgelegten Einzelziele effizient angehen zu können. Im Vordergrund der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von Horizont 2020 steht die Kooperation mit Industrie- und Schwellenländern, unter die Erweiterung und die Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern sowie Entwicklungsländern.
Ko-Finanzierung
Die Standardoption sieht eine einheitliche maximale Förderquote von 100% der gesamten erstattungsfähigen Kosten je Projekt vor. Projekte mit überwiegend marktnahen Aktivitäten (z.B. Demonstrationsaktivitäten, Serviceinnovationen, experimentelle Entwicklung) sollen mit maximal 70% der gesamten erstattungsfähigen Kosten gefördert werden. Eine maximale Förderquote von 70% gilt auch für Maßnahmen zur Kofinanzierung von internationalen, intersektoralen und interdisziplinären Förderprogrammen (programme co-fund actions), die nicht von der Europäischen Union implementiert werden. Einzelne Ausschreibungen können zudem hiervon abweichend eine Förderung durch Pauschalbeiträge (lump sums) und Stückkostensätze (scale of unit costs) vorsehen.
Förderformen
Im Rahmen von Horizont 2020 sollen Förderungen in Form von EU-Beihilfen (grants), Preisbestimmungen (prices) und Aktivitäten zur Unterstützung des (öffentlichen) Vergabewesens (procurement) erfolgen.
Links
- Offizielle Horizon 2020 Homepage
- Horizont 2020 Homepage des BMBF
- Factsheet: FP7 Cooperation themes in Horizon 2020
- Factsheet: Regeln in Horizon 2020
- HORIZON 2020 Best Practice Beispiele
- Horizont 2020 – das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Mitteilung der Kommission
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
- Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)
"ERASMUS+" - Die neue Förderperiode des EU-Bildungsprogramms 2014-2020
ERASMUS+ ist die Neuauflage des „ERASMUS für alle“-Programms und soll zwischen 2014 und 2020 über vier Millionen Europäerinnen und Europäern neue Chancen für Studium, Ausbildung, Freiwilligentätigkeiten und das Sammeln von Arbeitserfahrung im Ausland bieten. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm verfügt über ein Budget von 14,8 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Budget der vergangenen Förderperiode ist dies eine Steigerung um 40 % – ein Beweis für die hohe Investitionsbereitschaft der EU in diesem Bereich.
ERASMUS+ fördert grenzübergreifende Partnerschaften und die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Ausbildungsstätten und Jugendorganisationen. Ziel ist die Annäherung der Bildungs- an die Arbeitswelt, um derzeitige Qualifikationslücken in Europa zu schließen. Zudem sollen Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen ausgebaut sowie die Bildungssysteme modernisiert werden. Das Programm unterstützt auch nationale Maßnahmen zur Reform der Bildungs- und Ausbildungssysteme sowie der Jugendarbeit. Im Bereich des Sports werden Breitensportprojekte gefördert und grenzüberschreitende Probleme wie Bekämpfung von Spielabsprachen, Doping, Gewalt und Rassismus angegangen.
Unter dem Dachnamen ERASMUS+ bleiben die bisherigen Programmnamen für die einzelnen Schwerpunktbereiche bestehen:
- COMENIUS (Schulbildung)
- LEONARDO DA VINCI (Berufliche Bildung)
- ERASMUS (Hochschulbildung)
- GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung)
Das Programm für die Jugendkooperation „Jugend in Aktion“ wird als eigenes Kapitel in ERASMUS+ integriert. Innerhalb des Programms soll die nicht formale und informelle Bildung Jugendlicher gefördert werden. Anders als im Vorgängerprogramm wird es in ERASMUS+ quer über alle Bildungsbereiche drei Leitaktionen mit entsprechenden Antragsverfahren geben:
- Leitaktion 1: Lernmobilität für Einzelpersonen
- Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Praktiken
- Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen.
EUSBSR Seed Money Facility - Starthilfe für Projekte im Ostseeraum
Hintergrund
Durch seine besondere geografische Position gilt der Ostseeraum seit Beginn der 1990er Jahre als Labor und Blaupause für grenzübergreifende Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft und Kultur. Die Kohäsion (also das Angleichen der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen in den einzelnen Regionen Europas) als übergeordnetes Entwicklungsziel der EU steht hier ganz besonders im Fokus. Denn der Ostseeraum gehört zwar zu den dynamischsten Regionen weltweit und ist zugleich Anker finanzwirtschaftlicher Stabilität, dennoch sind vor allem die wirtschaftlichen und infrastrukturellen Bedingungen nicht zuletzt aufgrund der sehr unterschiedlichen Geschichte der Ostseeanrainerstaaten noch immer durch starke Brüche gekennzeichnet.
Gemeinsam stehen die Ostseeanrainer heute vor gewaltigen Herausforderungen, die vor nationalen Grenzen nicht Halt machen: Umweltschutz, Energieversorgung, Vernetzung der Regionen und die Förderung einer gemeinsamen “Ostsee-Identität” sind dafür nur einige Beispiele.
Um sich diesen Herausforderungen zu stellen entwickelte die EU die sogenannte Ostseestrategie (EU Strategy for the Baltic Sea Region – EUSBSR). Teil der Strategie ist ein umfassender Aktionsplan, der als Leitfaden für die regionale Entwicklung im gesamten Ostseeraum dient. Dabei stehen vier übergeordnete Ziele im Vordergrund: die Verbesserung der Umweltsituation (insbesondere der Ostsee), die Steigerung des Wohlstands in der Region, die Verbesserung der Infrastruktur und die Verbesserung der zivilen Sicherheit. Die Ostseestrategie ist dabei innerhalb der EU die erste übergreifende Strategie für eine Makro-Region. Mit EU-weiten Förderprogrammen und -töpfen wie INTERREG, EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds) konnten bereits viele Projekte umgesetzt werden, die zur Erreichung der Ziele der Ostseestrategie beitragen. Hier stehen vor allem die transnationale und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Vordergrund, um Herausforderungen gemeinsam zu meistern und voneinander zu lernen.
In der letzten Förderperiode konnte eine Vielzahl von Projekten zu den unterschiedlichsten Themen umgesetzt werden. Dabei hat sich herausgestellt, dass es eine Reihe administrativer und organisatorischer Hürden gibt, die gerade kleinere Regionen und Organisationen nur schwer überwinden können. Dazu gehören zum Beispiel Vorbereitung und Entwicklung eines Projektantrags, eine Phase, die bis zu einem Jahr dauern kann und finanziell bisher keine oder kaum Unterstützung erfahren hat.
Seit dem 01.01.2014 hat die neue Förderperiode begonnen. Damit gehen veränderte Bedingungen und Anforderungen an die Projekte einher, aber auch neue Möglichkeiten der Förderung. Mit der neu eingerichteten Seed Money Facility ist es seit Februar 2013 möglich, finanzielle Unterstützung für die transnationale Entwicklung von Projekten zu erhalten. Die Seed Money Facility wurde eigens für den Ostseeraum entwickelt und ist somit ein einzigartiges Instrument innerhalb der EU.
Welche Projekte können gefördert werden?
Projekte müssen in den im Aktionsplan der Ostseestrategie vorgegebenen Zielen und Prioritäten und horizontalen Aktionsbereiche eingereicht werden.
Als Ziele wurden „Die See schützen“, „Die Region verbinden“ und „Wohlstand steigern“ definiert. Jedes dieser Ziele untergliedert sich noch-mals in verschiedene Prioritäten. Neben diesen thematischen Schwer-punkten werden zudem horizontale Aktions-bereiche festgelegt, die parallel und ergänzend zu den Zielen und Prioritäten laufen (vgl. Abbildung). Jedes Projekt sollte sich in eine dieser Prioritäten oder Aktionsbereiche einordnen lassen, unabhängig davon, ob prinzipiell mehrere Themengebiete im Projekt angesprochen werden. Im Aktionsplan werden zu jedem dieser Bereiche konkrete inhaltliche Hinweise gegeben, die bei der Entwicklung der Projektidee beachtet werden sollten.
Was kann die Seed Money Facility für mich und meine Region tun?
Mit der Seed Money Facility ergeben sich zwei große Chancen: Zum einen können sich auch Regionen und Organisationen an der Entwicklung neuer Ideen beteiligen, die diese Möglichkeit aufgrund finanzieller Restriktionen nicht wahrnehmen könnten. Zum anderen kann erwartet werden, dass sich die Qualität der beantragten Projekte deutlich erhöht. Denn durch eine von Beginn an stattfindenden gemeinsame Erarbeitung der Projekte mit den transnationalen Partnern können frühzeitig die wesentlichen inhaltlichen Grundlagen geschaffen werden. Dies spiegelt sich auch in den Outputs wider, die für jedes Seed Money Projekt erwartet werden:
- State of play in the field addressed by the project = Projekte müssen unbedingt eine Analyse bereits bestehender/abgelaufener Projekte und Initiativen nachweisen
- Plan for the main stage project = Arbeitsplan, Budget und Partnerschaft müssen für den Hauptantrag ausgearbeitet werden
- Report on funding possibilities and steps to be taken = Nationale Förderungen und Förderungen ab 2014 sollen klar ausgearbeitet werden
- Optional: Pre-feasibility study = eine Vorstudie für Investitionsvorhaben kann erfolgen, wenn für das Hauptprojekt Investitionen vorgesehen sind.
Im Rahmen des höchstens 15 Monate dauernden Seed Money Projekts werden also die Inhalte für ein mögliches längerfristiges Hauptprojekt festgelegt und die wesentlichen Recherchen für die Ausgangspunkte, Handlungsbedarfe und Finanzierungsoptionen durchgeführt. Gleichzeitig eröffnet ein Seed Money Projekt auch den Austausch mit anderen für das gewählte Thema relevanten Experten und Organisationen. Wesentlich hierfür sind zum Beispiel die Koordinatoren, die für die inhaltliche Bewertung und Unterstützung von Projekten in den einzelnen Prioritäten und horizontalen Aktionsbereichen zuständig sind. Diese neue Art der Qualitätskontrolle trägt dazu bei, die vorhandenen Budgets so zu verteilen dass die übergeordneten Ziele der Ostseestrategie möglichst effektiv und mit hoher inhaltlicher Qualität der Projekte erreicht werden können. Außerdem kann Seed Money die Erfolgschancen Ihres Großprojektes enorm steigern: Mehr Zeit und Geld zur Vorbereitung ermöglicht auch mehr Sorgfalt und Qualität. So können sie für Ihr Hauptprojekt von einem bereits hergestellten Partnernetzwerk profitieren und auf die schon geleistete Planung aufbauen. Sie fangen also nicht bei null an, wenn es ans „Eingemachte“ geht.
Wie viel finanzielle Unterstützung kann man erhalten?
Kosten, die während der Entwicklung des Projektes entstehen, können anteilig von der Europäischen Kommission erstattet werden. Dazu gehören Kosten für Personal, externe Dienstleistungen (außer für die Übertragung der administrativen Aufgaben auf einen Externen), Reisen, Übernachtungen- und Verpflegung, sowie für Veranstaltungen. Pro Projekt kann ein Gesamtbudget von 30.000 € bis 50.000 € gefördert werden. Die EU erstattet dabei bis zu 85% der förderfähigen Kosten, die restlichen 15% müssen die Projektpartner selbst beisteuern (z.B. durch nachweisbare Personalkosten). In Ausnahmefällen können Budgets mit bis zu 100.000 € kalkuliert werden, zum Beispiel wenn Machbarkeits- oder Prä-Investment-Studien durchgeführt werden sollen, die auf die Entwicklung des Hauptprojekts maßgeblichen Einfluss haben.
Wie lange dauert ein Seed Money Projekt?
Die Laufzeit des Projektes beträgt maximal 15 Monate, wovon 2 Monate als Vertragsphase mit der EU und maximal 1 Monat als Endphase kalkuliert werden. Für die reine Umsetzung des Seed Money Projekts stehen maximal 12 Monate zur Verfügung. Finanzielle Unterstützung erfolgt nur in der Vertrags- und der Umsetzungsphase.
|
Wer kann einen Seed Money Facility Antrag stellen?
Generell können alle öffentlichen Einrichtungen und andere Organisationen „governed by public law“ (staatliche, regionale, lokale Behörden und andere öffentliche Einrichtungen) ein Seed Money Projekt starten. Für einen Antrag werden mindestens drei Partner (Antragsteller) aus mindestens drei Partnerländern des Ostseeraums benötigt. Dazu gehören Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Finnland, einige Regionen in Deutschland, Norwegen, Polen, Schweden, Weißrussland, Russland. Es besteht – in begründeten Ausnahmefällen – auch die Möglichkeit, dass ein Partner aus einem anderen europäischen Staat im Projekt mitarbeitet. Einer der Partner muss die Funktion des Haupt- bzw. Lead Partners übernehmen. Dieser Partner muss jedoch aus einem der Ostsee-Partnerländer kommen.
Welche Antragsunterlagen werden benötigt?
Folgende Antragsdokumente sind an applications@eusbsr.eu zu senden:
- Elektronisch ausgefülltes Antragsformular im PDF-Format
- Letter of support von dem entsprechenden Priority Area Coordinator bzw. Horizontal Action Leader, der bestätigt, dass sich das Projekt in die Umsetzung der Ziele und Prioritäten bzw. die horizontalen Aktionsbereiche eingliedert.
- Partnererklärungen (letters of intent) aller teilnehmenden Projektpartner (einschl. Lead Partner) in eingescannter Form
Alle notwendigen Informationen über die Seed Money Facility und die kompletten Antragsunterlagen sind unter www.seed.eusbsr.eu verfügbar.
Welche Antragsfristen gibt es?
Es gibt keine Antragsfristen für Seed Money Projekte, d.h. Anträge auf Förderung können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden. Entscheidungen über die Förderung der einzelnen Projekte werden jedoch nur viermal im Jahr getroffen.
Hier ist zu beachten, dass die Zustimmung des jeweiligen Koordinators vor dem Einreichen des Antrags an das Facility-Sekretariat vorliegen muss. Hier sollte demnach ausreichend Zeit für Bearbeitung durch und Rücksprache mit dem offiziellen Prioritäten- oder Aktionsbereichskoordinatoren eingeplant werden.
Wo finde ich mehr Informationen?
Unter diesen Links finden Sie wichtige Information rund um das Programm:
- Seed Money Facility
- Antragsformulare
- Liste der Koordinatoren
- FAQs
- Investitionsbank Schleswig Holstein
- Ostseeraum (BSR)
- Ostseestrategie (EUSBSR)
- Aktionsplan der Ostseestrategie
- Seed Money Infoblatt zum Download
Weitere Informationen zum deutschen Programmraum finden Sie in unseren INTERREG B-Infoblättern im Downloadbereich.
