
Bund und Länder beschließen GRW-Reform
Am 13. Dezember 2022 haben Bund und Länder im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung in Berlin eine Reform der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) beschlossen. Durch die Neuausrichtung soll die GRW stärker auf die aktuellen Herausforderungen, insbesondere im Bereich Klimaschutz, aber auch in Bezug auf die demografische Alterung, angepasst werden.
Die GRW ist das zentrale Förderinstrument der regionalen Strukturpolitik in Deutschland. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen zu fördern und damit Wachstum und Beschäftigung zu stärken. Zu den wichtigsten Elementen der größten Reform der GRW gehören folgende Eckpunkte:
- Die Schaffung einer erweiterten Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen abzielt. So gelten künftig drei Hauptziele:
- Standortnachteile ausgleichen;
- Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen;
- Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
- Künftig stellt die GRW auch auf die regionale Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe ab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung. Damit entfällt die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 Kilometer absetzen.
- Mit der Erweiterung von Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen, gehen erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen einher.
- Erstmalig werden Aspekte von „Guter Arbeit“ in der GRW verankert, indem für bestimmte Vorhaben erwartet wird, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren.
- Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur sollen klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen stärker honoriert werden. So wird zukünftig eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches gilt für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und anderer Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft.
- Zudem wird ein neuer Fördertatbestand für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge eingeführt, soweit diese einen engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.
Das neue GRW-Regelwerk („Koordinierungsrahmen“) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Länder können nun für eine Übergangszeit von einem Jahr ein Wahlrecht zwischen neuen und alten Regelungen ausüben, bevor die neuen Regeln in Gänze in Kraft treten. Der neue GRW-Koordinierungsrahmen einschließlich der Regelungen zum GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ kann unter diesem Link abgerufen werden.