Aktuelles zum Thema Bundesförderung Gigabit
Analyse zeigt Potenziale beim Glasfaserausbau
Seit Februar ist sie online: die Potenzialanalyse für den Glasfaserausbau in Deutschland. Sie zeigt für jede Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft den Ist-Zustand und die prognostizierten Möglichkeiten des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Es gibt zwei...
Bundesförderprogramm Gigabit: Start des zweiten Aufrufs für Beratungsleistungen
Am 26.04.2021 (zuletzt geändert am 27.12.2022) wurde durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitrichtlinie) erlassen. Eine neue...
14 auf einen Streich – Spatenstich in Bad Salzuflen ist Startschuss für Breitband in 14 Schulen
(v.l.n.r.) für die Stadt Bad Salzuflen: Oliver Müterthies (Gebäudewirtschaft (EGW)/Technische Betriebsleitung), Isabel Eimertenbrink (Fachdienstleitung Schule), Katja Mönnigmann-Steinbeck (Verwaltungsvorstand/Fachbereichsleitung Jugend, Soziale Dienste und...
Analyse zeigt Potenziale beim Glasfaserausbau
Seit Februar ist sie online: die Potenzialanalyse für den Glasfaserausbau in Deutschland. Sie zeigt für jede Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft den Ist-Zustand und die prognostizierten Möglichkeiten des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Es gibt zwei...
Bundesförderprogramm Gigabit: Start des zweiten Aufrufs für Beratungsleistungen
Am 26.04.2021 (zuletzt geändert am 27.12.2022) wurde durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitrichtlinie) erlassen. Eine neue...

Das Bundesförderprogramm „Graue Flecken“
Am 26. April 2021 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten. Fördermittelanträge zum Breitbandausbau können über die der jeweiligen Region zugeordneten Onlineplattform gestellt werden.
Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge.
Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Gigabitnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 für Deutschland definiert.
Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau Gigabit-Netze – sowohl im Rahmen der Förderung, als auch durch die Koordination von Projekten und die Bereitstellung von Beratungs- und Informationsstellen.
Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau von Gigabit-Netzen in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.
Ziel der Bundesregierung ist es, in diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize auf eine marktmäßige Erbringung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Netzstruktur, die den Marktakteuren zugutekommen.
Die Gebietskörperschaften koordinieren den Ausbau in diesen allein durch den Markt nicht erschließbaren Gebieten, garantieren dem Bund gegenüber die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die gesamte Projektlaufzeit sicher.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen sie sich privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie für die Ausbauprojekte auswählen. Nach Abschluss der Phase der staatlich unterstützten Marktinitiierung soll die Breitbandversorgung selbständig durch die Privatwirtschaft erfolgen. Bei der Förderung sollen Projekte in solchen Gebieten Vorrang erhalten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist.
Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Gigabit finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Haben Sie Fragen zum Förderprogramm?
Kontaktieren Sie unsere Beratungshotline
Montag bis Freitag, 9-17 Uhr
Telefon: +49 30 2332 49 777
Fax: +49 30 2332 49 778
projekttraeger@atenekom.eu
7 Schritte für den Gigabitausbau
1 | Antragstellung
|
2 | Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe
|
3 | Durchführung eines Markterkundungsverfahrens
|
4 | Auswahlverfahren
|
5 | Zuwendungsbescheid in abschließender Höhe
|
6 | Bauphase und Auszahlungen
|
7 | Verwendungsnachweis
|
Steckbrief
Steckbrief: Bundesförderung Gigabit | |
---|---|
Antragsberechtigte | Antragsberechtigt ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft. |
Fördergegenstand |
|
Rechtliche Grundlage | Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ |
Förderhöhen und Förderquoten | Beratungsleistung
|
Antragstellung | Die Antragstellung erfolgt über die Onlineplattform: https://projekttraeger-breitband.de/ |
Ansprechpartner | Beratungshotline für das Bundesförderprogramm Montag bis Freitag, 9-17 Uhr Telefon: +49 30 2332 49 777 Fax: +49 30 2332 49 778 projekttraeger@atenekom.eu |