GIS-Nebenbestimmungen
Die GIS-Nebenbestimmungen spezifizieren die von der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung) in § 8 geregelte Dokumentation in den geförderten Regionen. Die Besonderen Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Breitband“) verpflichten den Zuwendungsempfänger, in verschiedenen Verfahrensschritten Geodaten (GIS-Daten) einzureichen. Gefragt sind die von der beantragten Förderung betroffenen Infrastrukturen (Netzplan) und Regionen (Gebietsabgrenzung).
Von zentraler Bedeutung ist die Schlüssigkeit der Daten. Es kommen verschiedene Layer-Typen mit entsprechenden Attributen zum Einsatz: Punkte-Layer zur Darstellung von Standorten für Bauten und Netztechnik, Linien-Layer zur Darstellung des Verlaufs von Verbindungsstrecken sowie Polygon-Layer zur Darstellung von Gebieten.
Die einzureichenden GIS-Daten unterscheiden sich je nach Verfahrensstand in ihrer Detailtiefe: Bei Antragstellung und Prüfung des Antrags muss ersichtlich werden, in welchen nachweislich un(ter)versorgten Gebieten ein geförderter Ausbau stattfinden soll. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens legt der Zuwendungsempfänger im Antrag zum Bescheid über die endgültige Höhe einen Netzplan vor, aus dem sich sowohl die neu zu bauenden als auch die bereits vorhandenen Netzinfrastrukturkomponenten ergeben.
Mit den GIS-Nebenbestimmungen 4.0 kommt es durch den Wegfall bisher notwendiger Angaben und der Verknüpfungen zwischen den Layern zu einer deutlichen Vereinfachung für den Antragsteller. Es ist zu beachten, dass der Antragsteller auch weiterhin die Version 3.1 der GIS-Nebenbestimmungen nutzen kann, um Netzpläne einzureichen. Der Wechsel zur Version 4.0 ist nicht verpflichtend.
Zugehörige Dokumente:
Für den 6. Aufruf gültig*:
Für den 4. und 5. Aufruf gültig**:
Für den 3. Aufruf gültig**:
Für den 2. Aufruf gültig**:
Für den 1. Aufruf gültig**:
** Es gilt die im Zuwendungsbescheid vorgegebene Version der GIS-Nebenbestimmungen. Der Antrag kann durch den Zuwendungsempfänger jedoch auf eine aktuellere Version der GIS-Nebenbestimmungen geändert werden.